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Jonas F.

Eine Wärmepumpe, die mit einer Fußbodenheizung kombiniert wird, ist in der Regel eine ideale Lösung, um zu heizen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auch andere Heizsysteme mit einer Wärmepumpe zu betreiben. In diesem Beitrag wird näher auf diese Möglichkeiten eingegangen und die Frage: „Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung - lohnt sich das?“ beantwortet. 


Lohnt sich eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung?


Eine Wärmepumpe ist auch dann lohnend, wenn keine Fußbodenheizung vorhanden ist bzw. eingebaut werden soll. Um mit einer Wärmepumpe effizient heizen zu können, ist nur die Vorlauftemperatur ausschlaggebend. Eine Fußbodenheizung ist nur deswegen ideal, da sie mit sehr niedrigen Temperaturen wohlige Wärme erzeugen kann und dadurch geringe Heizkosten verursacht. Eine Wärmepumpe kann jedoch jederzeit mit anderen Heizsystemen, die Heizkörper nutzen, verbunden werden. 


Warum ist es wichtig, auf die Vorlauftemperatur zu achten?


Wie bei jedem Heizsystem, bei dem Heizungswasser die benötigte Wärme liefert, ist auch bei der Wärmepumpe die Temperatur wichtig, auf die das Heizungswasser aufgeheizt wird. Diese Temperatur wird in der Regel Vorlauftemperatur genannt und muss eine festgelegte Grenze erreichen, um effizient Räume zu wärmen. Je niedriger die für das jeweilige Heizsystem notwendige Vorlauftemperatur, desto geringer ist der Energieaufwand des Heizsystems. 


Nimmt man nun eine Wärmepumpe, so wird weniger Strom benötigt, um 30 oder 35 Grad Vorlauftemperatur bereitzustellen. Die ideale Vorlauftemperatur einer Wärmepumpe liegt übrigens bei rund 35 Grad. Herkömmliche Heizsysteme mit Heizkörpern hingegen benötigen eine Vorlauftemperatur zwischen 50 und 70 Grad. Abhängig ist dies vom Wärmeerzeuger. Diese Heizkörper eignen sich bei einer Wärmepumpe, wenn sie mit maximal 55 Grad Vorlauftemperatur ausreichend Wärme in den Räumlichkeiten bieten können. Der wichtigste Faktor jedoch ist ein geringer Wärmebedarf, um die Raumtemperatur optimal halten zu können. Dies kann durch einige Maßnahmen erreicht werden. 


Mit der Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung Effizienz erzielen


In den meisten Fällen kommt eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung in Altbauten zum Einsatz. In diesen Fällen ersetzt die Wärmepumpe die herkömmliche Gas- oder Ölheizung. Das System der Wärmeverteilung besteht hier aus Heizkörpern, die bestehen bleiben. 


Um einen effizienten Heizbetrieb erzielen zu können, sind einige Maßnahmen zu treffen: 


  1. Das senken des Wärmebedarfs 


Um eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können, ist die Voraussetzung ein geringer Wärmebedarf. Das bedeutet, dass vor der Installation der Wärmepumpe die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden sollte. 


Die einfachste Möglichkeit, um eine Verbesserung zu erhalten, ist eine ausreichende Dämmung. Diese Maßnahme ist günstig und rasch durchführbar. Wände, Kellerdecke und Dach können mit einfachen Hilfsmitteln nachträglich gedämmt werden. Des Weiteren sind Fenster und Türen zu kontrollieren und gegebenenfalls gegen bessere neue moderne Modelle zu tauschen. 


  1. Das Absenken der Vorlauftemperatur 


Nachdem der Wärmebedarf gesenkt wurde, kann die Vorlauftemperatur gesenkt werden. Nach einer erfolgreichen Dämmung benötigt das Gebäude eine geringere Vorlauftemperatur und kann die erzeugte Wärme länger halten. Eine Wärmepumpe benötigt durch die geringe Vorlauftemperatur weniger Strom, um ihre Arbeit zu verrichten. Der Idealbereich einer Wärmepumpe liegt bei rund 30 - 35 Grad und sollte in keinem Fall 55 Grad überschreiten. 


In einigen Fällen besteht jedoch nicht die Möglichkeit, die Vorlauftemperatur und den Wärmebedarf ausreichend zu senken. Möchte man trotzdem eine Wärmepumpe einsetzen, kann eine Hochtemperatur-Wärmepumpe eingesetzt werden. Diese arbeitet besonders effizient in alten Gebäuden und kann mit bestehenden Heizkörpern kombiniert werden. Der einzige Nachteil ist ein höherer Stromverbrauch. Ebenfalls entsteht ein höherer Kostenaufwand bei der Anschaffung. 


  1. Einen hydraulischen Abgleich durchführen 


Um eine effiziente und gleichmäßige Verteilung von Heißwasser im Heizsystem zu erzielen, ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich. Dadurch wird garantiert, dass die Wärmeverteilung in den Heizkörpern optimal erfolgt und die Energie vollständig genutzt werden kann. Dadurch wird der Wärmeverlust reduziert und Heizkosten gespart. 


Wann wird ein hydraulischer Abgleich benötigt?


Ein sicheres Zeichen für einen notwendigen hydraulischen Abgleich sind folgende Geräusche:


  • Glucksen 

  • Zischen 

  • Pfeifen 


Wird ein Heizungssystem nicht hydraulisch abgeglichen, kann es dazu führen, dass Räumlichkeiten nicht warm werden oder kalt bleiben. 


  1. Weitere Maßnahmen, die zu mehr Effizienz führen 


Die folgenden Maßnahmen helfen ebenfalls dabei, die Effizienz einer Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung zu erhöhen


  • die Verringerung der Temperatur-Spreizung 

  • die Anpassung der Wärmepumpen-Heizkennlinie 

  • die Heizzeit verlängern 

  • das Vermeiden von kalten Zimmern 

  • das Ersetzen von alten Glieder-Heizkörpern bzw. Röhrenheizkörpern gegen Niedertemperaturheizkörper 


Welche Alternativen bestehen zu einer Fußbodenheizung?


Niedertemperaturheizkörper sind ausgestattet mit profilierten Stahlblech- oder Aluminiumlamellen und breiten Paneelen. Dadurch ermöglichen sie durch eine hohe Strahlungswärmekonzentration und eine Vorlauftemperatur von 45 Grad eine hervorragende Wärmeübertragung. Aus diesem Grund sind sie ideal, um mit einer Wärmepumpe kombiniert zu werden. 


Können herkömmliche Heizkörper mit einer Wärmepumpe kombiniert werden?</H2>


Herkömmliche Heizkörper können ebenfalls mit einer Wärmepumpe kombiniert werden. Diese Heizkörper benötigen jedoch eine höhere Vorlauftemperatur, da die Wärme nicht so gut verteilt werden kann. Deswegen sind die Heizkosten mit diesen Heizkörpern in der Regel höher. 


Die Kosten einer Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung


Je nach Art der Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung entstehen Kosten zwischen rund 10.000,- und 25.000,- Euro. So zum Beispiel kostet eine Luftwärmepumpe zwischen circa 10.000,- und circa 15.000,- Euro je nach Größe und Leistung. 


Eine Grundwasser- oder Erd-Wärmepumpe hingegen kostet bis zu circa 25.000,- Euro. Die Höhe der Kosten entsteht hier durch die Kosten der Installation. Niedrigtemperaturheizkörper kosten in der Regel pro Stück zwischen circa 100,- und 350,- Euro. Die Preise sind abhängig vom Modell und dem Hersteller. 


Ist eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung lohnend?


Die Frage, ob eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung lohnend ist, kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Wird die Wärmepumpe zusätzlich mit Niedrigtemperaturheizkörpern kombiniert, so wird weniger Strom und nur eine geringe Vorlauftemperatur benötigt. Eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung ist somit in jedem Fall lohnend. 


Gibt es Förderungen für eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung?


Wird überlegt, eine Wärmepumpe gegen das herkömmliche Heizsystem auszutauschen, so besteht eine Förderung im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie von rund 30 Prozent. Dieser Zuschuss wird begrenzt auf maximal 70 Prozent. Berücksichtigt werden jedoch nur bis zu rund 30.000,- Euro Investitionskosten pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit rund 21.000,- Euro. 


Für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen kann das zinsgünstige Darlehen 261 der KfW genutzt werden. Die KfW gewährt in diesem Fall Kredite bis zu einer Höhe von rund 150.000,- Euro. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss bis zu circa 45 Prozent beantragt werden. Dieser liegt in Euro bei maximal 67.500,- Euro pro Wohneinheit. 




 
 
 
Jonas F.

Mit dem Jahr 2025 treten einige wichtige Veränderungen in Kraft, welche für den Bereich Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten. Diese Änderungen wirken sich besonders auf die Nutzung von Gas- und Ölheizungen aus. So verbietet das Heizungsgesetz ab dem Jahr 2025 die Installation von neuen Gas- und Ölheizungen und bestehende Heizsysteme, die seit 1995 in Betrieb sind, müssen gewechselt werden. 


Durch diese Änderungen soll ein schnellerer Übergang zu erneuerbaren Energien geschaffen werden, um die Klimaziele im Bereich CO2-Emissionen zu erreichen. Ausnahme zur Installation solcher Systeme ist die Integration in ein hybrides System, in welchem saubere Energie überwiegt.


Das neue Heizungsgesetz 2025


Im neuen GEG wurde festgelegt, dass neu installierte Heizungen ab dem Jahr 2025 ihren Energiebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbarer Energie erhalten müssen. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit Beginn des Jahres 2024 in Neubaugebieten. Diese Regelung gilt zudem in Baden-Württemberg für jede Art von Gebäude. Der Grund ist, dass in Baden-Württemberg bereits eine kommunale Wärmeplanung besteht. 


Für bereits bestehende Gebiete, sogenannte Bestandsgebiete, in denen sich Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner befinden, muss der Wärmeplan der Kommune bis Juni 2026 festgelegt werden. Die Frist für die Wärmeplanung für ganz Deutschland wurde mit Juni 2028 fixiert. 


Hinweis: Das bedeutet, dass die im GEG festgelegten Vorgaben bis zum Juni 2028 umgesetzt werden sollten. 


Aufgrund dessen sind die Richtlinien des BEG, der staatlichen Heizungsförderung, ebenfalls mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten. Fördersätze mit bis zu 70 % sollen dabei helfen, dass jeder Hausbesitzer auf ein Heizsystem, das auf erneuerbarer Energie basiert, wechseln kann. Das Ziel ist, die gesetzten Anforderungen im Bereich erneuerbare Energien einfacher zu erfüllen. 


Wer hat Anspruch auf eine Förderung?


Einige Personen haben Anspruch auf Förderung, wenn das Heizungssystem erneuert wird. Hierzu gehören Immobilienbesitzer, welche dies im Einfamilienhaus selbst zu nutzen gedenken. Ebenfalls für Vermieter eines Einfamilienhauses bestehen Möglichkeiten zur Förderung.


Außerdem:

  • Besitzer von Einfamilienhäusern, die es selbst nutzen 

  • Besitzer von bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern 

  • Wohnungseigentümergemeinschaften die Maßnahmen zum Gemeinschaftseigentum gesetzt haben 

  • Besitzer, die ein Einfamilienhaus vermieten und nicht selbst nutzen

  • Besitzer von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümerschaft die Maßnahmen zum Sondereigentum gesetzt haben 


Die Förderung und das Heizungsgesetz nach den Neuwahlen 2025


Derzeit wird betreffend die Förderungen und deren Fortsetzung im Jahr 2025 bereits gerätselt und Experten sind der Meinung, dass es Veränderungen geben wird. Es bestehen bereits Ankündigungen, dass das aktuell geltende GEG so nicht weiter bestehen wird. Eine Änderung hätte zur Folge, dass auch das eng verbundene BEG Änderungen aufweisen würde. Die derzeitigen Förderungen und Zuschüsse in der Höhe von rund 70 % sind im Jahr 2025 daher nicht als Garantie zu betrachten. Durch die entstehende Unsicherheit wurde bereits bei den Besitzern von Gebäuden eine Reaktionswelle ausgelöst und der Wechsel zu einer Wärmepumpe durchgeführt. Die Anträge auf Förderungen sind stark gestiegen, seit die Ampel-Koalition beendet wurde.


Steuererhöhung trägt zum Trend bei


Der Trend zur Wärmepumpe wird durch die ab 2025 steigende CO²-Steuer (55,- Euro/Tonne) zusätzlich verstärkt. Aufgrund der steigenden Steuer steigen die Betriebskosten für Gas- und Ölheizungen ab Beginn 2025 empfindlich. Diese beiden Faktoren, die Förderungen und die steigende Steuer, veranlassen viele Hausbesitzer noch rasch, die Förderungen zu nutzen. Die Unsicherheit ab dem Jahr 2025, da keine Zusicherungen auf Förderzuschüsse in Höhe bzw. Verfügbarkeit bestehen, nach den durchgeführten Neuwahlen sorgt derzeit für einen Wärmepumpen-Boom.


Was passiert mit dem GEG bei einer neuen Bundesregierung?


Da es bisher noch keine neue Bundesregierung gibt, bestehen derzeit nur Botschaften einiger Parteien bezüglich des GEG, die die Wärmewende enorm beeinflussen können. Fragen wie zum Beispiel „Muss ich mein Haus jetzt sanieren?“ oder „Erhält man im Jahr 2025 noch eine Förderung, wenn man eine neue Heizung anschafft?“ können derzeit nicht beantwortet werden. 


Es bestehen jedoch derzeit bereits andeutungsweise Aussagen. Es liegen derzeit noch Haushaltsmittel, die für das BEG festgelegt wurden, vor. Ab Beginn 2025 bis zur Neuwahl gilt die Haushaltsführung des Jahres 2024, wodurch weiterhin Anträge möglich sind. 


Kaminbesitzer müssen tätig werden


Kaminöfen, Öfen und Kamine, die in den Jahren 1995 bis März 2010 installiert worden sind, haben ab 31.12.2024 die Vorgaben für die angegebenen Kohlenmonoxid- und Feinstaub-Werte einhalten. Das bedeutet, dass die Werte 4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm pro Kubikmeter Staub maximal erlaubt sind. Die Angaben zu der Anlage finden sich in der Regel im vorliegenden Feuerstättenbescheid. 


Betroffene Heizungsanlagen müssen daher entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Wird ein Staubabscheider nachgerüstet, so kann zwischen einem passiven und einem aktiven Filter gewählt werden. 


Erhöhung des CO2-Preises


Heizt man mit Gas oder Öl, so muss man ab 2025 mit höheren Kosten rechnen. Der CO2-Preis wird auf 55,- Euro je Tonne angehoben. Bisher lag der Preis bei 45,- Euro je Tonne, wodurch hier im Durchschnitt rund 165,- Euro/Jahr Mehrkosten bei einer Ölheizung in einer Wohnung entstehen. Bei einem Einfamilienhaus hingegen muss man mit Mehrkosten von rund 285,- Euro/Jahr* rechnen. 


Wird eine Gasheizung genutzt, so sind die entstehenden Mehrkosten von rund 125,- Euro in einer Wohnung. Bei einem Einfamilienhaus liegen die zu erwartenden Mehrkosten bei rund 215,- Euro. Bei gemieteten Objekten sind die Kosten in der Regel aufgeteilt zwischen den Mietern und dem Vermieter. Hierbei ist ausschlaggebend, wie das Objekt energetisch ausgestattet wurde. 

 

Hinweis: Die Teuerungen betreffen nicht nur das Heizen! Das gilt auch für die Autofahrer. So entstehen zum Beispiel rund 155,- Euro/Jahr an Mehrkosten für ein Benzinfahrzeug oder 175,- Euro/Jahr für Dieselfahrzeuge. 


*Die Werte beziehen sich auf die durchschnittlichen Werte des Heizspiegels 2024. 


Die Smart-Meter-Pflicht und der dynamische Stromtarif


Für Haushalte, die im Jahr mehr als 6.000 kWh Strom benötigen, besteht ab 2025 die Pflicht, einen Smart-Meter zu nutzen. Besitzer einer Wallbox oder einer Wärmepumpe sind ebenfalls dazu verpflichtet, einen Smart-Meter zu besitzen. Die Betreiber der Messstellen sind dafür zuständig einen Wechsel durchzuführen. Die Frist für den Wechsel gilt bis zum Ende des Jahres 2030. 


Ab dem Jahr 2025 gilt auch für die Netzbetreiber eine neue Verpflichtung. Sie müssen ihren Kunden einen dynamischen Stromtarif anbieten. Dieser dynamische Stromtarif ist nach den Preisen der Strombörse ausgerichtet. Steht viel Strom zur Verfügung und die Nachfrage ist gering, so sinkt der Preis. Ist die Nachfrage hoch und das Stromangebot niedrig, so steigt der Preis. Für diesen Stromtarif ist ein Smart Meter Voraussetzung. 


Weitere Neuerungen


Die Regelung für den Netzausbau soll dafür sorgen, dass die Strompreise günstiger werden. Zusätzlich soll die Verteilung der Kosten für das Netz neu angepasst werden. 


Die Einspeisevergütung wird für neue PV-Anlagen beginnend im Februar 2025 reduziert. Bestehende Anlagen behalten die feste Vergütung der Einspeisung weitere 20 Jahre. 


Die Pflicht der Solardächer beim Neubau von Häusern wird ausgeweitet. Das Ziel ist eine Verpflichtung für ganz Deutschland. 




 
 
 

Klimafreundlich und effizient, diese Eigenschaften werden einer Wärmepumpe zugeschrieben. Umweltfreundlich zu heizen ist heute wichtiger denn je, um die CO² Emissionen reduzieren zu können. Sie nutzen erneuerbare Energien aus der Umwelt und liefern nachhaltig Wärme für unser Heim. 


Doch welche Förderungen gibt es für Wärmepumpen? Wann ist eine Wärmepumpe für den Eigentümer finanziell sinnvoll? Wir haben diese und weitere Fragen für Sie genauer unter die Lupe genommen.


Wann ist eine Wärmepumpe sinnvoll?


Eine elektrische Wärmepumpe ist dann wirtschaftlich und spart CO²-Emissionen ein, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3 aufweist. Mit dieser Jahresarbeitszahl wird garantiert, dass sie aus einer Kilowattstunde Strom die dreifache Menge an Wärmeenergie erzeugen kann. Eine moderne Wärmepumpe kann sogar bis zu 500 Prozent Wärmeenergie erzeugen. 


Nimmt man hingegen eine Heizung, die durch fossile Brennstoffe betrieben wird, so weist diese einen maximalen Wirkungsgrad zwischen 80 und 90 Prozent auf. Daraus folgt, dass Wärmepumpen bis zu viermal effizienter sein können als herkömmliche Gas- und Ölheizungen. 


Wird nun überlegt, einen Tausch des Heizungssystems aufgrund der stetig steigenden Gas- und Ölpreise vorzunehmen, kann eine Förderung vom Staat in Anspruch genommen werden. Grund hierfür ist, dass die Politik den Umstieg auf erneuerbare Energien fördert, um die CO²-Emissionen landesweit reduzieren zu können.


Gebäude, die mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind, weisen zudem einen höheren Autarkiegrad auf. Besteht in dieser Kombination eine Photovoltaikanlage, die die Wärmepumpe mit Solarstrom versorgt, so kann man auf lange Zeit Strom sparen und wird unabhängig von Stromanbietern.


Aktuell 70 Prozent Förderung für Wärmepumpen durch die KfW


Durch die Förderung der Wärmepumpen können Hausbesitzer bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Der aktuelle Förderzuschuss beträgt derzeit rund 21.000,- Euro (die förderfähigen Kosten für die Investition betragen maximal 30.000,- Euro). Mit dieser Förderung können die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe deutlich reduziert werden. 


Das wichtigste Förderprogramm ist jedoch die Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich der staatlichen Heizungsförderung. Geregelt wird der administrative Bereich der Anträge zur Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, und nicht mehr durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 


Wichtig: Strombetriebene Wasser-, Sole- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen können durch das BEG bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Nicht unter die förderfähigen Wärmepumpen fällt die Gaswärmepumpe! 


Diese ist heutzutage nur noch sehr selten im Verkauf zu finden. Es gilt zusätzlich zu beachten, dass Wärmepumpen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um eine Förderung zu erhalten. So muss zum Beispiel die Jahresarbeitszahl mindestens 3 betragen. Das BAFA führt eine Liste von förderfähigen Wärmepumpen. 


Wärmepumpenförderung 2025


Das Gebäudeenergiegesetz, allgemein Heizungsgesetz genannt, ist durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen wieder in den Fokus gerückt. Die Bundesregierung überlegt Kürzungen für den geplanten Haushalt 2025. Von diesen Kürzungen sollen ebenfalls die Wärmepumpen betroffen sein. Es geht bei den Überlegungen jedoch nur um die Fördertopfgröße und nicht um die Abschaffung der Förderungen. 


Das Bundeswirtschaftsministerium, genau genommen der Sprecher Robert Habeck, betonte bereits bei einem Interview der Bild, dass die Förderungen ohne Abstriche im Jahr 2025 fortgeführt werden. Das bedeutet, dass der Umstieg auf eine Wärmepumpe auch weiterhin lohnend sein wird. 


Steuererhöhung in 2025


Nicht zu vergessen, dass die CO2-Steuer ab 2025 erhöht wird auf 55,- Euro/Tonne, wodurch das Heizen mit fossilen Brennstoffen enorm teurer wird. Auf eine Wärmepumpe umzusteigen, lohnt sich daher nicht nur durch die Förderung, sondern auch wegen der steigenden Kosten der fossilen Brennstoffe. 


Wichtig: Möchte man einen Zuschuss für eine Wärmepumpe im Jahr 2025 beantragen bzw. erhalten, so ist diese an ein Smart-Meter-Gateway anzuschließen. Dieses Smart-Meter-Gateway muss zertifiziert sein und erfasst alle energieeffizienten Messdaten, wodurch die Wärmepumpe besser gesteuert werden kann. 


Wärmepumpen Förderungen im Überblick


Einen zentralen Faktor für den Einsatz von Wärmepumpen stellen die Fördermittel dar. Diese Förderungen stellen eine Entlastung der Hausbesitzer bei der Anschaffung einer Wärmepumpe dar. Eines der wichtigsten Programme zur Förderung von Wärmepumpen ist die KfW-Heizungsförderung. 


Dieses Programm enthält:

  • 5 Prozent Effizienz Bonus, wenn ein natürliches Kältemittel mit der Wärmepumpe verwendet wird

  • 30 Prozent Grundförderung für jede Wärmepumpe, die neu installiert wird

  • 30 Prozent Einkommens Bonus für jene Haushalte, die unter dem Jahresbruttoeinkommen von 40.000,- Euro liegen

  • 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus, wenn Heizsysteme, die älter als 20 Jahre sind, durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. 

  • 70 Prozent maximal möglicher Fördersatz bei rund 30.000,- Euro pro Wohneinheit, somit rund 21.000,- Euro Zuschuss. 


Diese Förderungen bestehen derzeit. Inwieweit diese geändert werden, ist abzuwarten. 


Änderungen im Heizungsgesetz 2025


Nicht nur die Förderungen sind im Jahr 2025 wieder Gesprächsthema, sondern auch das neue Heizungsgesetz. Ab dem Jahr 2025 dürfen neue Heizungen nur dann installiert werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, um Wärme zu erzeugen. Das bedeutet klar und deutlich das Aus für Heizsysteme, die zu 100 Prozent auf fossilen Energien basieren. 


Diese Vorschrift ist im Paragraph 71 Absatz 1 GEG enthalten. Laut dieser Vorschrift dürfen die Gas- oder Ölheizungen nur dann neu installiert werden, wenn sie einen Teil eines Hybridsystems darstellen. Dieses Hybridsystem muss zum Großteil erneuerbare Energien nutzen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse. Das Ziel ist es, die fossilen Brennstoffe Schritt für Schritt gegen umweltfreundliche Technologien zu ersetzen. 


Fazit


Sollte ein neues Heizsystem installiert werden, ist eine Wärmepumpe eine großartige Wahl für die nächsten Jahre. Diese Aussage gilt nicht nur deswegen, weil es staatliche Förderungen gibt, sondern weil eine Wärmepumpe die Umwelt schonen kann. Ebenfalls im Fokus steht selbstverständlich auch eine enorme Kostenersparnis für Immobilienbesitzer. 


Eine Förderung bei der Anschaffung zu nutzen ist eine äußerst sinnvolle Entscheidung, da die Anschaffungskosten enorm reduziert werden können. Es gilt jedoch zu beachten, dass im Jahr 2025 eine Senkung der Förderungen geplant wird. In jedem Fall sollte damit gerechnet werden, dass sich nach den Neuwahlen einiges ändern kann. Da gleichzeitig auch Steuererhöhungen rund um CO² geplant sind, bleibt die Wärmepumpe trotzdem finanziell sehr interessant.


Hausbesitzer sollten auf jeden Fall die möglichen Forderungen beim Wechsel zu einer Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Laut Bundesverband Wärmepumpen ist eine Förderung ab 01.01.2025 zwar nicht von den Neuwahlen abhängig, jedoch von der BEG Weiterfinanzierung. Bisher wurde von der Ampel-Koalition keine Haushaltseinigung 2025 getroffen, wodurch Änderungen vor der Neuwahl als unwahrscheinlich angesehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Haushaltsführung weitergeführt wird, wie sie im Januar 2024 beschlossen wurde. 




 
 
 
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