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Jonas F.

Fördermöglichkeiten für die Anschaffung einer Wärmepumpe in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg fördert derzeit die Anschaffung einer Wärmepumpe durch das Förderprogramm “Klimaschutz-Plus”. Dieses Förderprogramm wurde geschaffen, um Maßnahmen und Projekte im Bereich Reduzierung von CO2-Emissionen mit Hilfe von Wärmepumpen attraktiver zu gestalten. 


Die bundesweiten Förderungen für Wärmepumpen durch KfW, BAFA und BEG können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Förderung Klimaschutz-Plus kombiniert werden. Während die Basisförderung rund 30 Prozent beträgt, kann in Kombination mit anderen Förderprogrammen bis zu 70 Prozent Ersparnis bei den Anschaffungskosten erzielt werden. 


Die Förderprogramme in Baden-Württemberg für Wärmepumpen


Durch die Förderprogramme im Landkreis Baden-Württemberg wird versucht, die CO2-Emissionen zu reduzieren. Ein Wechsel von herkömmlichen Heizsystemen zu einer umweltfreundlichen Wärmepumpe in privaten Haushalten ist nur ein kleiner Schritt in eine bessere Zukunft. 


Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus bietet für die Anschaffung von Wärmepumpen Zuschüsse und Förderkredite. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt. Interessenten können je nach finanzieller Situation und persönlichem Bedarf zwischen einem direkten Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit wählen. 


Förderungen seit Beginn des Jahres 2024


Seit Beginn des Jahres 2024 wird von der KfW durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Wechsel von herkömmlichen Heizsystemen zu einer energieeffizienten Wärmepumpe gefördert. Diese Zuschüsse und Förderungen bestehen selbstverständlich auch für Hausbesitzer, die gerade erst einen Neubau fertiggestellt haben. 


Durch die KfW-Förderung, die bundesweit angeboten wird und die Förderprogramme in Baden-Württemberg, ist der Wechsel zu energieeffizienten Heizsystemen wie zum Beispiel einer Wärmepumpe relativ einfach. Die Förderungen können auch dann genutzt werden, wenn bei einem Neubau in erneuerbare Energien investiert wird. Welche Fördermittel für Wärmepumpen im Jahr 2024 zur Verfügung stehen, wird nachfolgend aufgezeigt. 


Bundesweite Förderung für den Einsatz von Wärmepumpen und Förderung Baden-Württemberg


Baden-Württemberg bietet einige Zuschüsse und Förderprogramme für die Planung und Durchführung von Maßnahmen, welche erneuerbare Energien beinhalten. Dadurch soll der Wechsel nicht nur einfacher, sondern auch finanziell attraktiv gestaltet werden. 


Die folgenden Förderungen stehen in Baden-Württemberg zur Verfügung:

  • die bundesweite Wärmepumpenförderung 

  • das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Wärmepumpen von Baden-Württemberg 

  • die Mietwohnung-Finanzierung Baden-Württemberg für Modernisierung 

  • Das Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie 

  • Finanzierung von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG)


Die bundesweite Wärmepumpenförderung


Im Jahre 2022 wurde eine Neugestaltung des Bundesprogramms “EEG - Energieeffizienz in Gebäuden” durchgeführt. Diese Neuerungen brachten nicht nur einige Erleichterungen in der Förderlandschaft Deutschlands, sondern auch klare Regelungen mit sich.


So steht zum Beispiel im KfW-Merkblatt für die Förderung von Wärmepumpen:


“... Förderungen werden für Anlagen zur Heizungsunterstützung und für effiziente Wärmeerzeuger, die erneuerbare Energien nutzen, zur Verfügung gestellt. Mit eingeschlossen wird der Anschluss an das Wärmenetz oder das Gebäudenetz…".


Kurz und einfach ausgedrückt bedeutet das: Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage, die die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöht oder/und die Nutzung erneuerbarer Energien, ist grundsätzlich eine Förderung zu gewähren. Eine Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen vollständig. Außer den Wärmepumpen fallen auch Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen-Heizungen und weitere Heizsysteme unter die Anforderungen der Förderung.


Hinweis: Die KfW-Förderung für Wärmepumpen - KfW 458 wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt! 


Die Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen in Baden-Württemberg im Detail


Die Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg wurden bereits kurz erwähnt. Um einen besseren Überblick zu erhalten, stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen der einzelnen Förderungen für Wärmepumpen zusammen. 


Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Wärmepumpen


Dieses Förderprogramm besteht aus drei Säulen. Eine dieser Säulen richtet sich nach der Höhe der CO2-Emissionen, die durch die durchgeführten Maßnahmen reduziert werden. Diese Einsparung wird auf die Lebenszeit der Maßnahme, zum Beispiel die Lebensdauer der Wärmepumpe, berechnet. Aufgrund dieser Berechnung wird die Förderhöhe festgelegt. Wird durch die getroffene Maßnahme zum Beispiel eine Tonne an CO2-Emissionen eingespart, so stehen hierfür rund 50,- € Fördergeld zur Verfügung. 


Die förderfähigen Kosten des Förderprogrammes Klimaschutz-Plus wurden auf 30 Prozent begrenzt. Werden mehrere Maßnahmen gesetzt und unterschiedliche Förderungen in Anspruch genommen, beziehen sich die Fördersätze auf jede einzelne durchgeführte Maßnahme. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Boni oder Zuschläge zu beantragen. 


Hinweis: Wird ein Wechsel des Heizsystems durchgeführt und eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe eingesetzt, so kann mit rund 20 bis 40 Prozent Förderung gerechnet werden. (Berechnet von der Höhe der förderfähigen Kosten). 


Die Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg - Modernisierung


Energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung werden mit einem günstigen Darlehen durch die Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg gefördert. Zu den Modernisierungsmaßnahmen zählen auch Wärmepumpen. Diese Förderung steht Privatpersonen sowie Kommunen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung. 


Die Förderung erfolgt folgendermaßen:

  • die Darlehenshöhe bis rund 100 Prozent der Kosten der Investition  

  • für 10 Jahre festgeschriebene Darlehenszinsen 

  • ein zusätzlicher Zuschuss der Tilgung zwischen 1.500,- € und 5.000,- € je Wohnung, wenn Flexibilisierung Möglichkeiten geschaffen werden 


Es ist jedoch eine allgemeine Voraussetzung, dass es sich um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Alle Bedingungen der geltenden KfW-Programme BEG, das altersgerecht umbauen oder die KfW-Kredite 262 und 261 müssen erfüllt werden. Zudem müssen mehrere Wohnungen betroffen sein. Das Volumen der Mindestfinanzierung beträgt rund 200.000,- €. 


Achtung: Eine Kombination dieser Maßnahmen mit anderen Förderungen des Landes sowie der L-Bank ist nicht möglich!


Das Kombi-Darlehen wohnen mit Klimaprämie


Dieses Förderprogramm der L-Bank steht Privatpersonen zur Verfügung, die energetische Maßnahmen realisieren möchten, um den Standard des Gebäudes in energetischer Hinsicht enorm zu erhöhen. Das attraktive Förderprogramm soll ein Anreiz sein, energetische Maßnahmen durchzuführen und ist an andere Förderprogramme gebunden. Weitere Förderprogramme stellen somit die Basis dar, um diese Förderung erhalten zu können. 


Eine Kombination des Förderprogramms kann mit folgenden Programmen erfolgen:

  • Wohnen mit Zukunft - Photovoltaik von der L-Bank 

  • Klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude von der KfW 

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG oder der KfW 

  • Wohnen mit Kind von der L-Bank 

  • Wohneigentum für Familien von der KfW 


Dieses Förderprogramm stellt Zuschüsse und Kredite zur Verfügung. Gefördert werden Vorhaben wie:

  • der Erwerb eines Eigenheimes 

  • der Neubau von Eigenheimen

  • die Investitionskosten von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sowie der energetischen Sanierung von Außenanlagen 


Mindestens 5.000,- € bis maximal rund 200.000,- € beträgt die Kredithöhe pro Wohneinheit des Förderprogramms. Die Klimaprämie bei dem Effizienzhausstandard 55 beträgt pro Wohneinheit 2.000,- €. Beim Effizienzhausstandard 40 hingegen beträgt die Klimaprämie pro Wohneinheit rund 4.000,- €. 


Hinweis: Es werden bei einer Kombination der BEG-Förderung und des Kombi-Darlehen-Wohnen ebenfalls Projekte, die ohne eigene Nutzung des Gebäudes oder der Wohneinheit gefördert werden. Hier muss es sich jedoch um mindestens 3 Wohneinheiten handeln. 


Weitere Förderungen


Ein weiteres Förderprogramm ist die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (kurz WEG), welches die Nutzung erneuerbarer Energien und eine energetische Sanierung Plus betrifft. Diese Maßnahmen müssen alle Anforderungen der Sanierung Plus bzw. der Einzel- oder Denkmal-Maßnahmen erfüllen.

Für Einzelmaßnahmen können bis zu rund 50.000,- € oder für die Sanierung Plus/Denkmal bis zu rund 120.000,- € erhalten werden. Es muss hierfür jedoch der Standard des KfW-Programmes „270 erneuerbare Energien“ erfüllt werden. 


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